[36] Eventual­verbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse beinhalten Bürgschaften gegenüber Externen. Darüber hinaus entfallen die Bürgschaften in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) auf gemeinschaftlich mit einem anderen Anteilseigner eines Gemeinschaftsunternehmens eingegangene Eventualverbindlichkeiten. > TABELLE 096

Haftungsverhältnisse

096

in Mio. €

2017

2016

Wechselobligo

4,3

Bürgschaften

48,2

86,2

Haftungsverhältnisse gesamt

48,2

90,5

Rechtsstreitigkeiten

Für die KION Group ergeben sich aus der ausgeübten Geschäftstätigkeit die in diesem Industriesegment üblichen rechtlichen Risiken. Die Konzerngesellschaften sind Partei in einer Reihe von anhängigen Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Ländern. Die einzelnen Gesellschaften können nicht mit Sicherheit davon ausgehen, in den jeweiligen Prozessen zu obsiegen oder dass die vorhandene Risikovorsorge durch Versicherungen oder Rückstellungen in jedem Fall ausreicht. Allerdings sieht die KION Group über die gebildeten Rückstellungen hinaus keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Inanspruchnahme aus diesen laufenden Verfahren.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) künftige Zahlungsverpflichtungen an ein assoziiertes Unternehmen. > TABELLE 097

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

097

in Mio. €

2017

2016

Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Miet- und -Leasing-Verträgen

442,0

362,7

Verpflichtungen aus Lizenz- und Wartungsverträgen

56,1

58,5

Bestellobligo aus Investitionen in Gegenstände des Anlagevermögens

51,6

30,0

Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen

14,2

15,4

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gesamt

563,9

466,6

Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen setzt sich nach Fälligkeiten wie in der > TABELLE 098 dargestellt zusammen.

Künftige Mindestleasingzahlungen

098

in Mio. €

2017

2016

Nominale künftige Mindestleasingzahlungen (brutto)

442,0

362,7

davon fällig innerhalb eines Jahres

96,1

85,5

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

192,8

169,4

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

153,0

107,8

Die künftigen Mindestleasingzahlungen betreffen sowohl Auszahlungen für gemietete Gebäude, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen (Beschaffungsleasing) als auch Auszahlungen für Flurförderzeuge, die im Wege des Sale-and-Leaseback refinanziert und den Endkunden im Untermietverhältnis überlassen werden (Sale-and-Leaseback-Sublease). > TABELLE 099

Künftige Mindestleasingzahlungen unterteilt in Beschaffungsleasing und Sale-and-Leaseback-Sublease

099

 

Beschaffungsleasing

Sale-and-Leaseback-Sublease

in Mio. €

2017

2016

2017

2016

Nominale künftige Mindestleasing-Auszahlungen

412,5

319,1

29,4

43,6

davon fällig innerhalb eines Jahres

80,4

67,0

15,7

18,5

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

179,2

144,7

13,6

24,8

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

153,0

107,4

0,0

0,4

 

 

 

 

 

Nominale künftige Mindestleasing-Einzahlungen

2,4

6,3

davon fällig innerhalb eines Jahres

1,7

2,2

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

0,7

4,1

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

0,0

Den künftigen Mindestleasingauszahlungen aus nicht bilanzwirksamen Sale-and-Leaseback-Geschäften von 29,4 Mio. € (Vorjahr: 43,6 Mio. €) stehen Einzahlungen aus unkündbaren Untermietverhältnissen von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) gegenüber. Die künftigen Auszahlungen beinhalten auch Verpflichtungen aus der Refinanzierung von Flurförderzeugen, denen zum Stichtag keine kontrahierten Einzahlungen aus kurzfristigen Untermietverhältnissen gegenüberstehen.